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Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes auf stadteigene Immobilien

(Wiesbaden, 10.05.2023)  
Die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes betrifft neben den privaten Immobilienbesitzern auch den Bestand der öffentlichen Hand. Das Gesetz würde auch die Landeshauptstadt vor erhebliche und möglicherweise unlösbare Probleme stellen.

Die AfD-Rathausfraktion hat nun einen Berichtsantrag zur Stadtverordnetenversammlung am 17. Mai 2023 eingebracht, in dem sie nach den voraussichtlichen Kosten und der generellen Machbarkeit der Umrüstung für alle Gebäude in städtischer Trägerschaft fragt.

Dazu der Fraktionsvorsitzende der AfD, Denis Seldenreich: „Auch für die öffentliche Hand bedeuten die geplanten Heizungsvorschriften häufig einen wirtschaftlichen Totalschaden. Wir wollen mit unserem Antrag in Erfahrung bringen, wie groß das Problem tatsächlich in Zahlen sein wird und wie viele städtische Gebäude vermutlich gar nicht oder nur zu absurd hohen Kosten umrüstbar wären. Vielleicht tritt dann endlich ein Umdenken ein.“